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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Dienstleistungen des Warenpräsentators

Als Warenpräsentator vermittle ich den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren aller Art zwischen Verkäufer und Käufer.

Meine Dienstleistung umfasst die

  • Besichtigung der zu verkaufenden Ware
  • Auftragsannahme schriftlich
  • Warenübernahme persönlich oder am Postweg
  • Recherchen über die Nachfrage für die Ware
  • Fotografische Aufnahmen der Ware in Studioqualität
  • Präsentation und Angebot an potentielle Käufer direkt oder über Internet
  • Abwicklung von Verkauf / Auktion und Versand bzw. Übergabe
  • Auszahlung des Verkaufspreises abzüglich vereinbarter Verkaufsprovision und allfälliger Gebühren

2. Übergabe, Versand, Aufbereitung:

Bis zur schriftlich bestätigten Übernahme der Ware durch den Warenpräsentator liegt die Haftung für dieselbe beim Verkäufer, insbesondere bei Versand. Reinigung und fachgerechte Pflege oder Restauration der Ware durch den Warenpräsentator gelten als vom Verkäufer bewilligt, wenn dies nicht schriftlich im Auftrag ausgeschlossen wurde.

3. Bestätigung des Eigentümers

Im schriftlichen Auftrag bestätigt der Verkäufer, der rechtmäßige und alleinige Eigentümer der Ware zu sein.
Auf Verlangen des Warenpräsentators ist die Identität des Verkäufers diesem durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu belegen und sind dessen Ausstellungsdaten im Auftrag zu vermerken.

4. Verkaufsprovision

a) Die Verkaufsprovision wird vor Auszahlung / Überweisung des Verkaufserlöses an den Verkäufer vom Verkaufspreis abgezogen. Sie beträgt höchstens 25% des erzielten Verkaufspreises. Davon abweichende Prozentsätze oder Pauschalen sind im Vermittlungsvertrag im Voraus zu vermerken. Wenn etwa zusätzlich die Gebühren für Auktionen, Recherchen, Vermittlungshilfe etc. vom Verkaufserlös abgezogen werden sollen, so ist dies im Voraus im Vermittlungsvertrag festzuhalten. Ausgenommen sind Spesen von Bankinstituten, die nicht vom Käufer getragen werden (z.B. Paypal Gebühren und dgl.); diese werden grundsätzlich nach Berechnung der Verkaufsprovision vom Verkaufserlös abgezogen.
b) Kommt kein Verkauf der zu vermittelnden Ware zustande, so fallen für den Verkäufer keinerlei Kosten an, unabhängig vom bis dahin getätigten Aufwand des Warenpräsentators. Ausgenommen sind "Scheinkäufe" durch den Verkäufer oder in dessen Auftrag! In diesem Fall wird die Verkaufsprovision ebenso fällig wie bei einem regulären Verkauf.

5. Angebote an Käufer, Mindestverkaufserlös

Direkte Angebote an potentielle Käufer außerhalb einer Internetauktion bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch den Verkäufer. Auch ein Mindestverkaufspreis muss allenfalls im Vermittlungsauftrag festgelegt sein. Verkauft der Warenpräsentator unter diesem festgelegten Preis, so sind ungeachtet dessen 75% des Mindestverkaufspreises an den Verkäufer auszuzahlen.

6. Fernabsatzgesetz

Entsprechend dem Fernabsatzgesetz steht dem Käufer eine Frist von einem Monat ab Erhalt der Ware zu, die Ware im ungebrauchten und unbeschädigten Zustand an den Warenpräsentator zurück zu geben, sofern er die Ware aus einem Angebot im Internet erstanden hat.

In diesem Fall erstattet der Warenpräsentator dem Käufer den Kaufpreis und übernimmt die zurück gegebene Ware in sein Eigentum. Der Verkäufer behält ungeachtet dessen den erhaltenen Erlös.

7. Rechnung, Umsatzsteuer

Dem Verkäufer wird nach Abschluss des Verkaufs vom Warenpräsentator eine Rechnung gestellt, die die vereinbarte Verkaufsprovision und allfällige vom Verkäufer zu bezahlende Gebühren (s. Punkt 4.), aber keine Umsatzsteuer enthält (UStG 1994). Die Differenz von dieser Summe zum erzielten Verkaufspreis wird innerhalb von 3 Werktagen auf das Konto des Verkäufers (laut Auftrag) überwiesen oder in vereinbarter Form bar ausgezahlt.

Stand: Mai 2011. Änderungen vorbehalten. Weitere Vereinbarungen bedürfen jedenfalls der Schriftform.
 

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